Ausschüsse
Nachdem durch die Kommunalwahl die Zusammensetzung des Rates festgelegt wird, hat dieser kurzfristig Ausschüsse zu bilden, die bestimmte Aufgaben übernehmen. Dabei unterscheidet man zwischen Pflichtausschüssen (etwa Wahlausschuss oder Haupt- und Finanzausschuss), die nach der Gemeindeordnung vorgeschrieben sind und freiwilligen Ausschüssen, die der Rat bilden kann, aber nicht muss. Die Mitgliederzahl in den Ausschüssen ist geringer als die Zahl der Ratsmandate, spiegelt jedoch die Mehrheitsverhältnisse im Rat wider.
Ausschussmitglieder müssen nicht zwangsläufig Ratsmitglieder sein (man spricht dann von "Sachkundigen BürgerInnen"), jedoch muss die Mehrzahl der Mitglieder jedes Ausschusses aus Ratsmitgliedern bestehen. Im Rahmen einer Zuständigkeitsordnung wird festgelegt, welche Aufgaben die Ausschüsse übernehmen sollen und insbesondere bis zu welcher Höhe der jeweilige Ausschuss finanzielle Angelegenheiten ohne Mitwirkung des Rates entscheiden darf.
Eingehende Anträge und Vorschläge der Verwaltung werden vom Rat an die betreffenden Ausschüsse verwiesen um dort beraten zu werden. Nahezu die gesamte politische Sacharbeit erfolgt daher in den Ausschüssen. Die Fassung eines verbindlichen politischen Beschlusses wird dann je nach Bedeutung und finanziellen Auswirkungen entweder vom Ausschuss selbst oder vom Rat vorgenommen. In den Fällen, in denen die Ausschüsse nicht selbst entscheiden dürfen, geben sie dennoch ein Votum ab, das für den Rat jedoch nicht bindend ist.
In Fröndenberg gibt es derzeit folgende Ausschüsse:
- ASF, Ausschuss für Sport und Freizeit
- ASKS, Ausschuss für Schule, Kultur und Städtepartnerschaften
- ASU, Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
- AWS, Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
- BVA, Bau- und Verkehrsausschuss
- HFA, Haupt- und Finanzausschuss
- RPH, Auschuss für Rechnungsprüfung und Haushaltssteuerung
- SozA, Sozialausschuss
- WAA, Wahlausschuss






